Für das Fahren von kleinen drei- und vierrädrigen motorradähnlichen Fahrzeugen (QUADs) gibt es seit Februar 2005 eine neue Führerscheinklasse.

Bisher konnten diese Fahrzeuge unabhängig von Hubraum und Leistung nur mit dem Pkw-Führerschein ab 18 Jahren gefahren werden. Ab sofort ist es auch 16- und 17-jährigen möglich, mit dem Führerschein Klasse S ein Quad bis zu einem Hubraum von 50cc und einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h auf öffentlichen Straßen zu bewegen.
Der Führerschein Klasse S entspricht vom Umfang der Fahrstunden und Prüfung dem Mopedführerschein Klasse M, so dass mit ca. dem gleichen finanziellen Aufwand von rund 600,- bis 700,- Euro gerechnet werden muss.
allgemeine Bedingungen für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h
- Leermasse max. 350kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
Motor- und Antriebsarten:
- Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner), Hubraum max 50ccm
- andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel), max. 4kW Nutzleistung
- Elektromotor, max. 4kW Nenndauerleistung
Einschluß von Führerscheinklassen:
- Die Klasse S ist nur in den KLassen B (Kl.3) und C (Kl.2) eingeschlossen. (gültig ab dem 01.01.1989 bis heute)
- Sämtliche Klassen die vor dem 01.01.1989 gemacht wurden und auf die neue FS-Klassifizierung umgeschrieben wurden, schließen den neuen FS S ein.
Eingetragen am: Donnerstag, 02. September 2004 Besuche: 10863
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